Gerne steht Ihnen unser Team bei Fragen zum Jugendschutz zur Verfügung. Bitte beachten Sie dabei: Wir machen diese Gesetze nicht, müssen sie jedoch (in Ihrem Interesse) umsetzen. Sofern Sie Freigaben oder Regelungen für nicht richtig halten, richten Sie dies bitte an die entsprechenden Behörden bzw. den Gesetzgeber.
Hierfür gibt es verschiedene gesetzliche Vorschriften, die Sie hier zusammengefasst finden. Nicht nur die Altersfreigaben
von Filmen sind relevant; auch die Uhrzeiten,
wie lange man sich in welchem Alter alleine bei öffentlichen Veranstaltungen aufhalten darf, sind gesetzlich geregelt.
Kinder, Jugendliche und vor allem Eltern bitten wir, sich vor dem Kinobesuch gewissenhaft zu informieren, welche Regelungen die Gesetze vorsehen und welche Filme für die jungen Besucherinnen und Besucher geeignet sind.
Bitte beachten Sie auch, dass "frei ab ..." nicht "geeignet ab ..." bedeutet. Um zu entscheiden, ob ein Film für eine bestimmte Altersgruppe geeignet ist, fragen Sie gerne das Kinoteam, lesen Sie sich ein oder orientieren sich an der Freigabebegründung der FSK .
Wie in den meisten Kinos gilt auch bei uns „Kino ab drei Jahren“. Für Kinder unter drei Jahre, vor allem Säuglinge / Babys, ist ein Kinobesuch noch zu früh. Auch wenn bei Kindervorstellungen der Ton leiser ist, ist es dennoch für Babys und Kleinkinder zu laut. Zudem ist es ein dunkler Raum mit flackerndem Licht auf der Leinwand. Sowohl die Gehörgänge als auch die Augen sind hierfür noch nicht ausreichend entwickelt. Dieser Grundsatz ist zum Wohle des Kindes als auch der Eltern.
FSK
Alle Altersfreigaben im Überblick
Hier geht es zu den FSK Kennzeichnungen
Jugendschutz
Das Jugendschutzgesetz für den Kinobetrieb und alle zeitlichen Begrenzungen für den Kinobesuch von Kindern und Jugendlichen
Hier geht es zum Jugendschutz
FAQ
Wichtige und interessante Fragen und Antworten zum Thema Jugendschutz im Kino
Hier geht es zu den FAQs
Links
Wichtige Links mit noch mehr Informationen zum Thema FSK und Jugendschutz
Hier geht es zu weiteren Links
Alterseinstufungen
In den Prüfverfahren der FSK
werden die Freigaben für fünf Altersstufen vorgenommen. Aus dem Prüfergebnis werden die jeweilige Alterskennzeichen sowie bei Kinospielfilmen eine Kurzfassungen der Freigabebegründung
veröffentlicht.
FSK ab 0 freigegeben / Freigegeben ohne Altersbeschränkung
alle Gäste ab drei Jahren dürfen die Filmvorfügung besuchen
FSK ab 6 freigegeben
alle Gäste müssen mindestens sechs Jahre alt sein (unabhängig von der Begleitperson)
FSK ab 12 freigegeben
alle Gäste müssen mindestens zwölf Jahre alt sein
oder
mindestens sechs Jahre alt sein in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person
(min. 18 Jahre)
FSK ab 16 freigegeben
alle Gäste müssen mindestens 16 Jahre alt sein (unabhängig von der Begleitperson)
FSK ab 18 / Keine Jugendfreigabe
alle Gäste müssen mindestens 18 Jahre alt sein (unabhängig von der Begleitperson)
Bitte beachten Sie, dass bei Filmen ab 6 / 16 / 18 auch in Anwesenheit der Eltern das Mindestalter vorliegen muss und es nicht die Bestimmung der Eltern ist, Altersfreigaben außer Kraft zu setzen.
Parental Guidance (PG) gilt nur bei Filmen ab 12 Jahre
Personensorgeberechtigt: Elternteil oder Vormund
Erziehungsbeauftragt: Volljährige Person, die von den Eltern legitimiert ist (es reicht eine mündliche Bestätigung)
Um Kinder und Jugendliche in der Öffentlichkeit zu schützen, greifen die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes – hier wird z.B. die gesetzlich erlaubte Aufenthaltsdauer von Minderjährigen bei öffentlichen Veranstaltungen (wie ein Kinobesuch) definiert. Ausnahmen gibt es nur, wenn Minderjährige das Kino mit einer erziehungsberechtigten oder personensorgeberechtigten Begleitung besuchen.
Was bedeutet „Parental Guidance“?
Die Parental-Guidance-Regelung greift bei Filmen mit der FSK 12. Nur in Begleitung eines Erwachsenen darf ein Kind ab 6 Jahren die Vorstellung besuchen.
Weitere Informationen
Darf ein zehnjähriges Kind einen Film mit FSK 12 ansehen, wenn eine ältere Person (kein Elternteil) dabei ist?
Ja, in Begleitung einer volljährigen Person, die von den Eltern legitimiert ist (es reicht eine mündliche Bestätigung).
Darf ein 17-Jähriger in Begleitung eines Volljährigen die Spätvorstellung eines FSK 12-Filmes besuchen (Filmende nach 22 Uhr)?
Ja, in Begleitung einer volljährigen Person, die von den Eltern legitimiert ist (es reicht eine mündliche Bestätigung).
Wird das Alter junger Kinogäste kontrolliert? Ist das gesetzlich vorgeschrieben?
Ja, als Betreiber ist das Kino verpflichtet, den Jugendschutz bzw. seine Aufsichts- und Sorgfaltspflicht einzuhalten. Hält ein Gewerbetreibender das Jugendschutzgesetz nicht ein, kann er mit Bußgeldern bis zu 50.000 € oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr belangt werden.
Werden auch Kinowerbung und Trailer in Hinblick auf das Alter des Publikums geprüft?
Ja. Das Vorprogramm darf entsprechend des Jugendschutzgesetzes keine höhere Altersfreigabe als der Hauptfilm haben. Jeder Werbespot und jeder Trailer wird auf eine mögliche beeinträchtigende Wirkung auf Minderjährige überprüft und bei Nichteignung aus dem Programm gestrichen.
Wo steht geschrieben, dass die FSK für Kinobetreiber und Gäste bindend ist?
Im Jugendschutzgesetz §11 Filmveranstaltungen.
Das Wort "Freiwillig" bezieht sich auf die Verpflichtung der Filmindustrie, nicht die Einhaltung bzw. Umsetzung der Regelung.
Warum ist es nicht erlaubt, dass ich als Elternteil bestimme, welchen Film mein eigenes Kind ansehen darf?
Geht es um öffentliche Veranstaltungen wie einen Kinobesuch, entzieht der Gesetzgeber den Eltern durch Jugendschutz und FSK die Verantwortung. Auch wir als Kinobetreiber unterstehen diesen gesetzlichen Auflagen und dürfen keine Ausnahmen machen.
Darf ich mein Kind mit in einen Film nehmen, der nicht für sein Alter freigegeben ist (außerhalb der Parental-Guidance-Regelung)?
Nein. Außerhalb der Parental-Guidance-Regelung gibt es keine Ausnahmen.
Wir (Kinos) machen diese Gesetze nicht, müssen sie jedoch (in Ihrem Interesse) umsetzen. Sofern Sie Freigaben oder Regelungen für nicht richtig halten, richten Sie dies bitte an die entsprechenden Behörden bzw. den Gesetzgeber.
Hier finden Sie eine Übersicht von Links mit noch mehr Informationen zum Thema FSK und Jugendschutz.
FSK
Die offizielle Homepage der „Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft“
FSK Freigabebegründungen
Ausführliche Informationen zu den Freigabegründungen der FSK
BMFFSJ
Die offizielle Homepage des „Jugendschutz“ – Bundesministerium für Familie, Frauen, Senioren und Jugend
Kinofenster.de
Das Onlineportal für Filmbildung mit detaillierten Informationen zu ausgewählten Filmen
FBW
Filme mit Prädikat der Deutschen Film- und Medienbewertung
Jugendschutzratgeber
Informationen über verschiedene Bußgelder aus den Bereichen „Jugendschutz“, „Strafrecht“ und „Straßenverkehrsrecht“
Jugendschutzbeauftragte für diesen Online-Dienst: Meda Schultheis
postkasten@kinobb.de