
WER darf WANN ins Kino?
Hierfür gibt es verschiedene gesetzliche Vorschriften, die Sie hier übersichtlich zusammengefasst finden. Nicht nur die Altersfreigaben von Filmen sind relevant, auch die Uhrzeiten, wie lange man sich in welchem Alter alleine bei öffentlichen Veranstaltungen aufhalten darf, sind gesetzlich geregelt.
Kinder, Jugendliche und vor allem Eltern bitten wir, sich vor dem Kinobesuch gewissenhaft zu informieren, welche Regelungen die Gesetze vorsehen und welche Filme für die jungen Besucherinnen und Besucher geeignet sind.
Bitte beachten Sie auch, dass 'frei ab ...' nicht 'geeignet ab ...' bedeutet. Um zu entscheiden, ob ein Film für eine bestimmte Altersgruppe geeignet ist, fragen Sie gerne das Kinoteam, lesen Sie sich ein oder orientieren sich an der Freigabebegründung der FSK.
Wie in den meisten Kinos gilt auch bei uns „Kino ab drei Jahren“. Für Kinder unter drei Jahre, vor allem auch Säuglinge, ist ein Kinobesuch noch zu früh. Auch wenn bei Kindervorstellungen der Ton leiser ist, ist es dennoch für Babys und Kleinkinder zu laut. Zudem ist es ein dunkler Raum mit flackerndem Licht auf der Leinwand. Sowohl die Gehörgänge als auch die Augen sind hierfür noch nicht ausreichend entwickelt. Dieser Grundsatz ist zum Wohle des Kindes als auch der Eltern.
Ausführlichere Informationen zum Thema Jugendschutz im Kino finden Sie auch bei der FSK. Oder fragen Sie uns - wir helfen Ihnen gerne weiter.